Stand: Januar 2017
§1
Hausordnung
Mit Teilnahme an/Nutzung der AEGIS.academy akzeptiert der Nutzer (nachfolgend: Academy Student) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und willigt ein, die in der AEGIS.academy geltende Hausordnung einzuhalten. Die Hausordnung kann insbesondere Regelungen über Bekleidung, Nutzung der Räume der AEGIS.academy, Nutzungszeiten und Verhalten in den Räumen der AEGIS.academy sowie außerhalb der AEGIS.academy beinhalten. Die AEGIS.academy behält sich Änderungen der Hausordnung vor.
§2
Anweisungen durch den Instruktor, Ausschluss vom Training, Grundsätzliches
(1) Das Training wird von einem oder mehreren Trainern/Instruktoren (nachfolgend auch gemeinsam: Instruktor) geleitet. Der Instruktor ist berechtigt, bei Nichtbeachtung seiner Anweisungen, den Academy Studenten von der weiteren Teilnahme auszuschließen.
(2) Bei der Gefährdung anderer Academy Studenten oder anderen Störungen des Unterrichtsbetriebes ist die AEGIS.academy berechtigt, den Verursacher von der Teilnahme am Unterricht auszuschließen. Die AEGIS.academy behält sich insbesondere das Recht vor, eine Person von dem Training auszuschließen bzw. ein Hausverbot zu erteilen und dem Academy Student aus wichtigem Grund zu kündigen für den Fall, dass die Person wegen eines Gewaltdelikts rechtswirksam verurteilt worden ist oder in dringendem Verdacht steht ein solches Delikt begangen zu haben oder wiederholt in grober Weise der Hausordnung der AEGIS.academy und/oder den allgemeinen Regeln des Anstands zuwiderhandelt. Gleiches gilt, wenn der Academy Student andere Academy Studenten/den Instruktor verletzt und/oder in Gefahr bringt.
(3) Bei schweren und/oder gefährlichen Verstößen ist ein sofortiger Ausschluss auch ohne vorherige Abmahnung möglich. Weder die bereits geleitstete Ausbildungsgebühr noch die Aufnahmegebühr oder Kaufpreiszahlung für eine 10er-Karte werden in diesen Fällen zurückerstattet. Etwaige Ansprüche auch auf anteilige Rückzahlungen des ausgeschlossenen Academy Studenten bestehen nicht.
(4) Der Respekt vor der Gesundheit des (Kampf-)Partners steht im Vordergrund. Kleinere Verletzungen können aber trotzdem nicht ausgeschlossen werden. Gesundheitliche Beeinträchtigungen, insbesondere der Gelenke, der Wirbelsäule oder Herz und Kreislaufprobleme müssen der AEGIS.academy – falls bereits bekannt – vor der erstmaligen Teilnahme am Unterricht beziehungsweise unverzüglich nach Bekanntwerden mitgeteilt und durch ein Attest eines unabhängigen Facharztes des jeweils betroffenen Fachgebietes, das die Erkrankung bestätigt, durch Vorlage im Original belegt werden. Der Academy Student verpflichtet sich, die Übungsanleitungen zu befolgen und gegenseitig Rücksicht zu nehmen.
§3
Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte
Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der AEGIS.academy möglich.
§4
Umfang der geschuldeten Leistungen
(1) Der Academy Student ist berechtigt, zur Teilnahme am Unterricht im Rahmen der Mitgliedschaft, deren Inhalt und Umfang in der Anlage 1 zum Vertrag über eine Mitgliedschaft in der AEGIS.academy beschrieben sind.
(2) Der monatliche Mitgliedsbeitrag im Rahmen der Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme am Unterricht. Für einzelne zusätzliche Angebote der AEGIS.academy können zusätzliche Gebühren anfallen. Auf derartige Zusatzgebühren wird gesondert hingewiesen.
§5
Haftungsbeschränkung
(1) AEGIS.academy haftet grundsätzlich nicht für körperliche/gesundheitliche Schäden des Academy Studenten. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Academy Studenten aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der AEGIS.academy oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht der AEGIS.academy zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich, die fortlaufende Bereitstellung des Unterrichtsangebotes.
(2) Dem Academy Student wird ausdrücklich davon abgeraten, Wertgegenstände mit in die AEGIS.academy mitzubringen. Von Seiten der AEGIS.academy werden keinerlei Überwachung und/oder Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen.
(3) Vorgegebene Schutzausrüstung ist im Training immer zu tragen
§6
Kündigungsrechte der AEGIS.academy
(1) Befindet sich der Academy Student mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so berechtigt dies die AEGIS.academy, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.
(2) Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
(3) Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält es sich die AEGIS.academy ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche gegen den Academy Student gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.
§7
Kündigung durch das Mitglied
(1) Der Academy Student ist insbesondere unter folgenden Umständen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt:
- Bei Eintritt einer Erkrankung, aufgrund derer die fortgesetzte Teilnahme am Unterricht unmöglich oder schädlich wäre.
- Bei Verlegung des Hauptwohnsitzes des Academy Studenten an einen Ort, der mehr als 50 km von der AEGIS.academy entfernt liegt (maßgeblich: Zeitpunkt des AEGIS.academy Standorts bei Vertragsschluss).
- Bei Schließung oder Verlegung der AEGIS.academy, wenn der neue Geschäftssitz der AEGIS.academy mindestens 15 km weiter von dem Hauptwohnsitz des Academy Studenten entfernt liegt, als der ursprüngliche Geschäftssitz der AEGIS.academy (maßgeblich: Zeitpunkt des AEGIS.academy Standorts bei Vertragsschluss).
(2) In dem Fall lit. a. wird die Kündigung nur wirksam, wenn zusätzlich zu der Kündigung ein Attest eines unabhängigen Facharztes des jeweils betroffenen Fachgebietes, das bestätigt, dass eine sportliche Tätigkeit des Academy Studenten nicht mehr möglich ist, bei der AEGIS.academy im Original eingereicht wird. Bei einer Kündigung nach lit b. sind eine Ab- und Anmeldebestätigung mit der Kündigung vorzulegen.
(3) Eine Kündigung des Mitglieds, gleich aus welchem Grund, muss der AEGIS.academy, Inhaber Alexander Schneider, Skagenhof 7, 30457 Hannover, in Textform zugehen. Kündigungen in mündlicher oder fernmündlicher Form sind ausdrücklich ausgeschlossen.
§8
Verlegung Ausbildungs-/Trainingsort
(1) Die AEGIS.academy behält sich das Recht vor,
- den Ausbildungs-/Trainingsort der AEGIS.academy im Umkreis von 15 km (maßgeblich: Zeitpunkt des AEGIS.academy Standorts bei Vertragsschluss) zu verlegen;
- den Termin-, Programm- oder Zeitablauf der AEGIS.academy zu ändern;
- den/die Fachausbilder/Instruktoren auszutauschen;
(2) Der Student wird hiervon durch Aushang rechtzeitig in Kenntnis gesetzt.
§9
Hinweise zu Teilnahme, Haftpflichtnachweis, Ärztliche Untersuchung
(1) Die Ausbildung und Teilnahme an dem Systemtraining beinhaltet das Üben und Einsetzen von teilweise sehr gefährlichen Kampfanwendungen. Unachtsamkeit sowie unkontrollierte oder übertriebene Gewalt können zu schweren Verletzungen bis hin zum Tode führen. Der Academy Student ist daher ausnahmslos dazu angehalten bei der Ausübung der Techniken und Anwendungen den Anweisungen des Instruktors zu folgen und diese mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen.
(2) Der Academy Student ist selbst dafür verantwortlich stets eine geprüfte Schutzausrüstung im Training zu tragen.
(3) Der Academy Student hat bei Anmeldung oder unverzüglich danach der AEGIS.academy ohne dass es einer gesonderten Aufforderung bedarf, eine entsprechende Haftpflichtversicherung für die Dauer seiner Mitgliedschaft nachzuweisen.
(4) Die AEGIS.academy rät jedem Academy Studenten vor Aufnahme des Trainings in der AEGIS.academy sich einer allgemeinärztlichen Untersuchung mit Tauglichkeitsfeststellung für das Systemtraining zu unterziehen.
§10
Sonderbedingungen für Zehnerkarten
(1) Eine Zehnerkarte und die noch nicht genutzten Übungsstunden verfallen nach Ablauf von 3 Jahren (maßgeblich: Kaufdatum).
(2) Die Übertragung der personengebundenen Zehnerkarte ist nur nach vorheriger, gesonderter Vereinbarung mit der AEGIS.academy möglich. Die AEGIS.academy behält sich das Recht vor, der Übertragung nicht zuzustimmen.
(3) Die Rückerstattung des Kaufpreises oder des Preises von anteilig nicht genommenen Übungsstunden ist ausgeschlossen.
(4) Die Regelungen, die sich dem Sinn nach ausschließlich auf eine Jahresmitgliedschaft beziehen gelten nicht gegenüber den Erwerbern von Zehnerkarten.
§11
Bildrechte, Schlussbestimmungen
(1) Die räumlich und zeitlich unbegrenzten Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte an Fotografien, die während der Ausbildung/dem Training und/oder auf Feiern und Veranstaltungen von den Academy Studenten gemacht werden, stehen kostenlos der AEGIS.academy, auch zur werblichen Nutzung für die AEGIS.academy, zu. Im Falle einer Veröffentlichung im Internet oder in den Printmedien werden die Academy Studenten um ihre Einwilligung gebeten. Sollten Sie eine andere Regelung wünschen, wenden Sie sich bitte an die AEGIS.academy.
(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sämtlichen Änderungen müssen schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht. Die Parteien werden über die Ersetzung der unwirksamen Bestimmung durch eine solche verhandeln, die rechtlich zulässig ist und der ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.
HINWEIS: Mit der Teilnahme an Trainings/Ausbildungen und Kursen der AEGIS.academy willigt der Academy Student in Körperverletzungen ein. Eine Haftung durch die Academy bei Verletzungen gegenüber den Beteiligten ist ausgeschlossen.
AEGIS.academy
Alexander Schneider, Inhaber